Karlsruhe - Deutschland 04/13/1983
Das Bundesverfassungsgericht ordnet die Verschiebung der Volkszählung an.
Die Volkszählung wird durch eine einstweilige Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht verschoben. Dies entsprach dem Antrag zweier Beschwerdeführer, die in der Volkszählung eine Verletzung der Menschenwürde sahen. Der Datenschutz des Bürgers sei nicht ausreichend gesichert. |