Karlsruhe - Deutschland 07/31/1973
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Grenze zur DDR.
Die von der DDR als "Staatsgrenze-West" bezeichnete Grenze zur Bundesrepublik Deutschland ist eine staatsrechtliche Grenze, so entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Sie ist demnach ähnlich gestellt, wie die innerdeutschen Landesgrenzen. |