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Bonn - Deutschland 07/01/1977

Neues Scheidungsgesetz tritt in Kraft

Ein neues Scheidungsgesetz löst das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ab. Wenn beide Partner einverstanden sind, ist eine Scheidung nach einjähriger Trennung möglich. In besonderen Fällen (schwere Krankheit/ besondere Schicksalsschläge) des scheidungswilligen ist eine Scheidung erst nach 5 Jahren möglich. Ist ein Partner nicht einverstanden, kann trotzdem nach drei Jahren eine Scheidung ausgesprochen werden. Eine Ehe kann sofort geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Partner unzumutbare Härte darstellen würde.





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