Bückeburg - Deutschland 09/13/1979
Erster Prozeß gegen Neonazis.
Das Oberlandesgericht Celle verurteilt im Bückeburger Rechtsextremen- Prozeß sechs der Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Jahren. Aus Sicherheitsgründen findet der Prozeß in der Justizvollzugsanstallt Bückeburg statt.
Die Anklagepunkte waren Bildung einer terroristischen Vereinigung, bewaffneten Banküberfall und Raubüberfall. Unter den Angeklagten befand sich der als Führungsperson von Rechtsextremen bekannte Michael Kühnen, der Mitglied der "Jungen Nationaldemokraten" war und mehrere neonazistische Vereinigungen gründete. |