Stuttgart - Deutschland 05/21/1975
Im Gefängnis Stuttgart-Stammheim beginnt der Prozeß gegen die RAF
Unter Vorsitz von Richter Theodor Prinzing beginnt vor dem zweiten Strafsenat der Prozeß gegen die als Kern der RAF ("Rote Armee Fraktion") bezeichneten Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Zunächst geht es jedoch um die Verteidiger Croissant, Ströbele und Kurt Groenewold, denen vorgeworfen wird, sich zu Komplizen ihrer Mandanten gemacht zu haben. Sie werden deshalb von dem Prozeß ausgeschlossen, übernehmen aber Mandate anderer Angeklagten. Das Gericht legt jedoch den Ausschluß der Anwälte so aus, daß sie auch die Verteidigung anderer im selben Prozeß nicht ausführen dürfen. Für Ströbele und Groenewold werden Berufsverbote ausgesprochen. Im weiteren Verlauf kommt es ständig zu Neuanträgen auf Zulassung der ausgeschlossenen Juristen, die nach immer kürzerer Beratungszeit abgelehnt werden.
Die Angeklagten:
1. Ulrike Meinhof (40), früher Chefredakteurin bei "konkret". Sie war der führende Kopf und legte die politischen Ziele fest.
2. Andreas Baader (32), neben Meinhof der zweite führende Kopf, mehr praktisch als politisch tätig.
3. Gudrun Ensslin (34), Studentin (Germanistik), war für Wohnungsbeschaffung, Finanzen und Organisation zuständig.
4. Jan-Carl Raspe (30), bastelte Bomben und war allgemein an den Aktivitäten beteiligt. |