Karlsruhe - Deutschland 10/31/1958
Die IG Metall muß Verdienstausfall zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die IG Metall zur Zahlung ausgefallener Verdienste an Unternehmer. Beim Arbeitskampf ein Jahr zuvor in Schleswig-Holstein (14.02.1957) sei die Friedenspflicht verletzt worden. |