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Frankfurt a. M. - Deutschland 08/19/1965

Urteilsverkündung im Prozess gegen 20 Aufseher des Konzentrationslagers Auschwitz

Der 20 Monate andauernde Prozeß stand im intaernationalen Rampenlicht. Insgesamt 359 in- und ausländische Zeugen hatten in den 182 Sitzungen ausgesagt. Aufgrund der Tatsache, daß die Straftaten bereits 20 Jahre zurück lagen, war die Beweislage im Prozeß schwach. Daher fielen die Urteile mild aus, was internationale Proteste auslöste.
Das Gericht verkündete sechs Mal Lebenslänglich, zehn Zuchthausstrafen zwischen dreieinhalb und zehn Jahren, eine Jugendstrafe von zehn Jahren und drei Freisprüche. Während des Prozesses starb einer der Angeklagten; bei zweien wurde der Prozeß wegen des Gesundheitszustandes abgebrochen. Damit lag das Strafmaß erheblich unter den Erwartungen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 16 lebenslängliche Haftstrafen.





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