Bonn - Deutschland 07/12/1961
Das Vermögensbildungsgesetz (312 Mark-Gesetz) wird vom Bundestag verabschiedet.
Der Gesetzentwurf zur Förderung der Vermögensbildung, umgangssprachlich 312 Mark-Gesetz, wird vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll die Vermögensbildung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten durch eine Sparzulage des Arbeitgebers verbessern. |