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Paris - Frankreich 05/27/1952

Der Vertrag über die Bildung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) wird unterzeichnet.

Der Vertrag sieht eine gemeinsame Armee für die Staaten Frankreich, Niederlande, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Italien und Luxemburg vor. Die Führungsrolle der möglichen Europäischen Armee wird zunächst von Frankreich angestrebt. Die EVG scheitert aber schließlich am Einspruch der Französischen Nationalversammlung am 23.10.1954.





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