Frankfurt a. M. - Deutschland 07/30/1971
Im Fall des Bundesliga-Bestechungsskandals spricht das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes die ersten Sperren und Geldstrafen aus
Der am 06.06.1971 von Horst-Gregorio Canellas aufgedeckte Bestechungsskandal wird vom DFB-Sportgericht verhandelt. Die Verstrickungen sind sehr groß, so daß die Ermittlungen noch Jahre andauern werden. Insgesamt 2 Millionen DM sollen bei den Manipulationen den Besitzer gewechselt haben und 52 Spieler von Sieben Vereinen werden sich vor dem DFB-Sportgericht verantworten müssen. Auch der überraschende 1:0-Sieg des abstiegsgefährdeten Vereins Arminia Bielefeld über Schalke 04 am 17.04.1971 stellt sich als "gekauft" heraus. Bei dem "schlecht gespielten Schauspiel", bei dem die Schalker in der zweiten Spielhälfte ein sehr konfuses Spiel ablieferten, soll jeder Akteur etwa 2400 DM bekommen haben. Die Schalker dementieren jedoch die Vorwürfe.
Die ersten Strafen für unmittelbar beteiligte Personen werden an diesem Tag verhängt:
Tasso Wild (Hertha BSC Berlin)
Sperre vom 24. 7. 1971 bis 30. 6. 1975, aber Freigabe fürs Ausland. Begnadigt am 26. 11. 1973
Manfred Manglitz (1. FC Köln)
Sperre vom 24. 7. 1971 bis 6. 11. 1974 und 15.000 DM Geldbuße
Lothar Ulsaß (Eintracht Braunschweig)
Sperre vom 7. 8. 1971 bis 1. 1. 1973, ab 16. 8. 1972 Freigabe fürs Ausland. 2.200 DM Geldbuße.
Bernd Patzke (Hertha BSC Berlin)
Sperre vom 24. 7. 1971 bis 30. 6. 1975, aber Freigabe fürs Ausland. Begnadigt am 26. 11. 1973 |