Bonn - Deutschland 04/26/1974
Bundestag beschließt Fristenlösung für den Paragraph 218
Der Bundestag beschließt mit 277 gegen 233 Stimmen die sogenannte "Fristenlösung" des Paragraphen 218. Dieser Beschluß regelt die Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten. Er wird später durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt. |