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Düsseldorf - Deutschland 02/17/1955

Die Kultusminister verabschieden das "Düsseldorfer Abkommen".

Die Kultusminister der Länder verabschiedeten das sogenannte Düsseldorfer "Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens". Das Abkommen schafft einen bundesweit gemeinsamen Rahmen für das allgemeinbildende Schulwesen. Es enthielt insbesondere Bestimmungen über den Schuljahresbeginn, die Gesamtdauer der Ferien, den Zeitraum für die Sommerferien, Bezeichnungen, Organisationsformen und Schultypen der Mittelschule und der Gymnasien, Anerkennung von Prüfungen und Bezeichnungen der Notenstufen.
Das Abkommen gilt als Vorläufer des "Hamburger Abkommens" vom 28.10.1964.





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