Karlsruhe - Deutschland 12/18/1953
Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau wird vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, daß die im Grundgesetz vorgesehene Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechtens ist und fordert die Reform des Ehe- und Scheidungsrechts. Diese enthalten noch Diskriminierungen der Frau. |