Bonn - Deutschland 05/30/1968
Der Bundestag verabschiedet eine Notstandverfassung
Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wird eine Grundgesetzänderung verabschiedet, die Sonderregelungen für den Fall des inneren und äußeren Notstandes enthält. Die Väter des Grundgesetzes hatten nach den Erfahrungen in der Weimarer Republik, die mit $48 für diese Fälle Sonderrechte für den Reichspräsident vorsah, bewußt darauf verzichtet. Die Innenminister der CDU Gerhard Schröder und Hermann Höcherl unternahmen dennoch seit 1958 immer wieder Versuche, eine solche Regelung einzuführen. Bislang stieß das jedoch bei der SPD auf zu großen Widerstand.
Mit der Änderung wird u.a. die Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und auch der Einsatz der Bundeswehr zur Bekämpfung innerer Aufstände ermöglicht. Auch Dienstverpflichtungen von Männern, Befugnisse zum Eingriff der Bundesregierung in die Länderhoheit im Spannungs- oder Verteidigungsfall und Möglichkeiten zur Einschränkung parlamentarischer Prozeduren sowie die Versorgung der Bevölkerung im Krisenfall werden geregelt.
Bereits einige Tage vor der Verabschiedung kommt es zu Protesten in der Bevölkerung. |