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Bonn - Deutschland 12/11/1971

Ein Abkommen über den Transitverkehr zwischen dem Bundesgebiet und der DDR wird unterzeichnet

Vertreter der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen ein Abkommen zur Regelung des Transitverkehrs zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Güter- und Personenverkehr soll zukünftig problemlos abgewickelt werden. Beim Güterverkehr sollen die Kontrollen auf Plomben und Zollverschlüsse beschränkt werden. Transitreisende dürfen nur noch aufgehalten bzw. festgenommen werden können, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. West-Berlinern wird mit dem Abkommen ein Aufenthalt von 30 Tagen jährlich im Ostteil der Stadt erlaubt. Zu besonderen Anlässen können Sondergenehmigungen eingeholt werden.





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